1. in seinem Verhalten nicht frei, sicher od. natürlich ≈ gehemmt: Er wirkte sehr befangen
2.besondersJur; (als Richter, Zeuge) nicht mehr in der Lage, objektiv zu sein, weil man schon eine bestimmte Meinung hat <jemanden/sich für befangen erklären; jemanden als befangen ablehnen> || hierzuBe•fạn•gen•heitdie; nur Sg
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