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voll·strẹ·cken
<vollstreckst, vollstreckte, hat vollstreckt> vollstrecken VERB (mit OBJ) jmd. vollstreckt etwasrechtsw.: ein Gerichtsurteil oder eine gerichtliche Entscheidung (zwangsweise) in die Tat umsetzen Die Todesstrafe wurde früh am Morgen vollstreckt.
voll•strẹ•cken
; vollstreckte, hat vollstreckt; [Vt] meistein Urteil, eine Strafe wird (an jemandem) vollstreckt das Urteil eines Gerichts wird in die Tat umgesetzt || hierzuVoll•strẹ•ckungdie
vollstrecken
(fɔlˈʃtrɛkən) verb transitiv untrennbar, kein -ge-
Recht Urteil, Strafe, Haftbefehl in die Tat umsetzen Die Polizei hat gestern mehrere Haftbefehle vollstreckt. Das Urteil wurde vollstreckt.
vt insep → to execute; Urteil, Haftbefehl → to carry out; Pfändung → to enforce; vollstreckende Gewalt → executive (power); ein Todesurteil an jdm vollstrecken → to execute sb