<verpachtest, verpachtete, hat verpachtet> verpachten VERB (mit OBJ) jmd. verpachtet (jmdm.) etwas gegen Pacht überlassen Die Gärten werden verpachtet., Der Besitzer verpachtet seinem Bekannten sein Haus. Verpachtung
ver•pạch•ten
; verpachtete, hat verpachtet; [Vt/i] (jemandem) (etwas) verpachten; (etwas) (an jemanden) verpachten jemandem erlauben, ein Stück Land od. einen Raum (mit allen Rechten) zu nutzen, und dafür Geld von ihm nehmen ↔ pachten <einen Garten, ein Grundstück, einen Hof, ein Lokal verpachten> || NB: ↑vermieten || hierzuVer•pạch•tungdie
verpachten
(fɛɐˈpaxtən) verb transitiv untrennbar, kein -ge-
Laden, Lokal, Feld jdm vorübergehend gegen Bezahlung zum Gebrauch überlassen Er bewirtschaftet seine Felder nicht mehr selbst, sondern hat sie an einen anderen Bauern verpachtet. Er bewirtschaftet seiner Felder nicht mehr selbst, sondern hat sie an einen anderen Bauern verpachtet.