unzurechnungsfähig
(weiter geleitet durch unzurechnungsfahig)ụn·zu·rech·nungs·fä·hig
Adj. ụn·zu·rech·nungs·fä·hig
unzurechnungsfähig nicht steig. rechtsw.: so, dass jmd. nicht für etwas verantwortlich gemacht werden kann Dem Täter wurde bescheinigt, dass er unzurechnungsfähig sei.
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
ụn•zu•rech•nungs•fä•hig
Adj; nicht adv, Jur; nicht verantwortlich für sein Tun (weil geistig verwirrt o. Ä.)|| hierzu Ụn•zu•rech•nungs•fä•hig•keit die; nur Sg
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unzurechnungsfähig
(ˈʊnʦurɛçnʊŋsfɛːɪç)adjektiv
Recht nicht bei klarem Verstand und daher für sein Verhalten nicht verantwortlich Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass sie zur Tatzeit unzurechnungsfähig gewesen sei.
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Übersetzungen
jdn. für unzurechnungsfähig erklären | → | to declare sb. incompetent |
für unzurechnungsfähig erklärt werden | → | to be certified insane |
jdn. für unzurechnungsfähig erklären | → | to declare sb. insane |