unverletzlich
un·ver·lẹtz·lich
Adj. un·ver·lẹtz·lich, ụn·ver·letz·lich
unverletzlich unverletzlich nicht steig. so, dass man es nicht beeinträchtigen oder ändern darf die unverletzlichen Rechte eines Bürgers
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
un•ver•lẹtz•lich
, ụn•ver•letz•lich Adj; nicht adv; so (wichtig), dass man nichts davon nehmen od. daran ändern darf ≈ unantastbar <Gesetze, Rechte>: die unverletzliche Würde des Menschen|| hierzu Un•ver•lẹtz•lich•keit, Ụn•ver•letz•lich•keit die; nur Sg
TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Übersetzungen