strafmündig
straf·mün·dig
Adj. straf·mün·dig
strafmündig nicht steig. rechtsw.: alt genug, um nach dem Strafrecht bestraft zu werden
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
straf•mün•dig
Adj; Jur; alt genug, um wegen eines Verbrechens bestraft zu werdenTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.