Strafbefehl
(weiter geleitet durch strafbefehlen)Straf·be·fehl
<Strafbefehls (Strafbefehles), Strafbefehle> der Strafbefehl SUBST rechtsw.: eine Strafe, die bei einer geringen Straftat vom Gericht ohne Verhandlung ausgesprochen wirdPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Straf•be•fehl
der; Jur; eine Strafe für geringe Delikte, die ein Gericht auf Antrag des Staatsanwaltes ohne Verhandlung aussprichtTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.