freisprechen
(weiter geleitet durch sprichst frei)frei·spre·chen
<sprichst frei, sprach frei, hat freigesprochen> freisprechen VERB (mit OBJ) jmd. spricht jmdn. frei (durch einen Richterspruch) feststellen, dass ein Angeklagter nicht schuldig ist oder ihm seine Schuld nicht nachgewiesen werden kann Ich kann ihn von einer Mitschuld an dem Unfall nicht freisprechen., Er wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.Freisprechung
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
frei•spre•chen
(hat) [Vt] jemanden (von etwas) freisprechen (als Richter od. Gericht) in einem Urteil erklären, dass aufgrund von Untersuchungen und Befragungen von Zeugen jemand als nicht schuldig gilt ↔ schuldig sprechen: Er wurde (von der Anklage des Mordes) freigesprochenTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
freisprechen
(ˈfraiʃprɛçən)verb transitiv trennbar, unreg.
Recht als Richter jdn für nicht schuldig erklären Der Angeklagte wurde freigesprochen.
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freisprechen
Partizip Perfekt: freigesprochen
Gerundium: freisprechend
Indikativ Präsens |
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ich spreche frei |
du sprichst frei |
er/sie/es spricht frei |
wir sprechen frei |
ihr sprecht frei |
sie/Sie sprechen frei |
Collins German Verb Tables © HarperCollins Publishers 2011