schuldfähig
schụld·fä·hig
Adj. schụld·fä·hig
schuldfähig nicht steig. rechtsw.: so, dass jmd. geistig fähig ist, zu erkennen, dass eine Tat nicht richtig ist Die Angeklagte wurde für schuldfähig erklärt
Schuldfähigkeit
Schuldfähigkeit
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
schụld•fä•hig
Adj; Jur; in einem (geistigen und psychischen) Zustand, in dem einem bewusst ist, wenn eine Handlung nicht richtig ist und bestraft werden kann ↔ schuldunfähig|| hierzu Schụld•fä•hig•keit die; nur Sg
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Thesaurus
schuldfähig:
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