Regressanspruch
(weiter geleitet durch regressansprüchen)Re·grẹss·an·spruch
<Regressanspruchs (Regressanspruches), Regressansprüche> der Regressanspruch SUBST rechtsw.: Anspruch auf einen Regress 1 keinen Regressanspruch habenPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Re•grẹss
der; -es, -e; Jur; der Rückgriff z. B. von einer Firma, die für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, auf eine andere Firma (z. B. einen Zulieferer), der den Schaden eigentlich verursacht hat: Sollte uns durch Ihre Lieferverzögerung Schaden entstehen, werden wir Regress nehmen/fordern|| K-: Regressanspruch, Regressforderung, Regressklage
|| hierzu re•grẹss•pflich•tig Adj
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