rechtsfähig
(weiter geleitet durch rechtsfähiger)rẹchts·fä·hig
Adj. rẹchts·fä·hig
rechtsfähig nicht steig. rechtsw.: nach der Rechtsordnung fähig, als natürliche oder juristische Person Träger von Rechten und Pflichten zu sein Eine natürliche Person wird durch die Geburt rechtsfähig, eine juristische Person durch staatliche Genehmigung.
Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
rẹchts•fä•hig
Adj; ohne Steigerung, Jur; fähig, Rechte und Pflichten zu haben: eine rechtsfähige Organisation|| hierzu Rẹchts•fä•hig•keit die; nur Sg
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