<lädst vor, lud vor, hat vorgeladen> vorladen VERB (mit OBJ) jmdn. vorladenamtsspr.: jmdn. dazu auffordern, vor Gericht oder bei der Polizei zu erscheinen Sie wurde vom Gericht/von der Polizei als Zeugin vorgeladen.
vor•la•den
(hat) [Vt] meistjemand wird vorgeladen jemand wird offiziell aufgefordert, besonders vor einem Gericht od. der Polizei zu erscheinen <jemand wird als Zeuge, zur Verhandlung vorgeladen> || hierzuVor•la•dungdie
vorladen
('foːɐlaːdən) verb transitiv trennbar, unreg.
Recht offiziell auffordern, vor Gericht o. Ä. zu erscheinen Sie wurde als Zeugin vorgeladen.