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be·sie·geln
<besiegelst, besiegelte, hat besiegelt> besiegeln VERB (mit OBJ)
1. jmd. besiegelt etwas (mit etwas Dat.) bindend bestätigen Sie besiegelten ihre Abmachung mit einem Handschlag.
2. jmd. besiegelt etwas bewirken, dass etwas entschieden ist Durch diese Nachricht war ihr Schicksal endgültig besiegelt. Besiegelung
be•sie•geln
; besiegelte, hat besiegelt; [Vt]
1.etwas besiegeln eine Vereinbarung für gültig erklären: eine Abmachung per Handschlag besiegeln
2.etwas besiegelt jemandes Schicksal etwas bewirkt, dass etwas Schlimmes für jemanden nicht mehr abzuwenden ist: Durch diesen groben Fehler war sein Schicksal besiegelt || zu