Geschworenengericht
(weiter geleitet durch geschworenengerichten)Ge·schwo·re·nen·ge·richt
<Geschworenengerichts (Geschworenengerichtes), Geschworenengerichte> das Geschworenengericht SUBST1. rechtsw.: veralt. Schwurgericht
2. rechtsw.: für schwerwiegendere Verbrechen zuständiges Gericht 1, dem auch Geschworene angehören
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