geschäftsfähig
(weiter geleitet durch geschäftsfähigem)ge·schạ̈fts·fä·hig
Adj. ge·schạ̈fts·fä·hig
geschäftsfähig nicht steig. rechtsw.: geschäftsunfähig so, dass eine Person (rechtlich gesehen) Geschäfte abschließen kann Der Junge ist noch nicht volljährig, also nur beschränkt geschäftsfähig.
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
ge•schạ̈fts•fä•hig
Adj; nicht adv, Jur; (z. B. aufgrund des Alters) fähig, selbstständig rechtlich gültige Geschäfte1 (1) zu machen ↔ geschäftsunfähig|| hierzu Ge•schạ̈fts•fä•hig•keit die; nur Sg
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Übersetzungen