<stellst frei, stellte frei, hat freigestellt> freistellen VERB (mit OBJ)
1. jmd. stellt jmdn. von etwas frei von einer Pflicht befreien Er wurde vom Wehrdienst (aus gesundheitlichen Gründen) freigestellt., Ich kann nicht mehr als drei Mitarbeiter einen Monat lang freistellen.
2. jmd. stellt jmdm. etwas frei anheimstellen oder überlassen Ich stelle es dir frei, ob du mitkommst.
frei•stel•len
(hat) [Vt]
1.jemandem etwas freistellengeschr; jemanden zwischen zwei od. mehreren Möglichkeiten wählen od. entscheiden lassen ≈ überlassen: Ich stelle Ihnen frei, wann Sie mit der Arbeit beginnen wollen
2.jemanden (von etwas) freistellen jemanden für eine bestimmte Zeit (zu einem bestimmten Zweck) von seiner normalen Arbeit od. vom Militärdienst befreien: Sein Chef stellte ihn für den Fortbildungslehrgang (vom Dienst) frei
freistellen
(ˈfraiʃtɛlən) verb transitiv trennbar
1. jdn frei über etw. entscheiden lassen Ich stelle dir frei, ob du kommst oder nicht. Es ist Ihnen jederzeit freigestellt, zu kündigen.
2. jdn von einer Pflicht befreien Zur Ausübung seines politischen Amtes wurde er von seiner Tätigkeit bei der Bank freigestellt.