Erbvertrag
(weiter geleitet durch erbverträgen)Ẹrb·ver·trag
der <Erbvertrags (Erbvertrages), Erbverträge> rechtsw.: Vertrag, der zwischen Erben und Erblasser geschlossen wirdPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Ẹr•be
1 das; -s; nur Sg1. Kollekt; der Besitz, der nach dem Tod einer Person meist an die Verwandten weitergeht <das elterliche, väterliche, mütterliche Erbe; auf sein Erbe verzichten>
|| K-: Erbanspruch, Erbonkel, Erbtante, Erbteilung, Erbvertrag; erbberechtigt
|| K-: Erbanspruch, Erbonkel, Erbtante, Erbteilung, Erbvertrag; erbberechtigt
2. ein Erbe antreten Eigentümer eines Erbes (1) werden
3. ein Erbe ausschlagen auf ein Erbe (1) verzichten
4. Kollekt; die Leistungen und Traditionen, die aus der Vergangenheit überliefert sind <das geschichtliche, kulturelle Erbe>
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