erbberechtigt
Verwandte Suchanfragen zu erbberechtigt: Erbschaftssteuer
ẹrb·be·rech·tigt
Adj. ẹrb·be·rech·tigt
erbberechtigt nicht steig. rechtsw.: erbfähig berechtigt, ein Erbe anzutreten
Ẹr•be
1 das; -s; nur Sg1. Kollekt; der Besitz, der nach dem Tod einer Person meist an die Verwandten weitergeht <das elterliche, väterliche, mütterliche Erbe; auf sein Erbe verzichten>
|| K-: Erbanspruch, Erbonkel, Erbtante, Erbteilung, Erbvertrag; erbberechtigt
|| K-: Erbanspruch, Erbonkel, Erbtante, Erbteilung, Erbvertrag; erbberechtigt
2. ein Erbe antreten Eigentümer eines Erbes (1) werden
3. ein Erbe ausschlagen auf ein Erbe (1) verzichten
4. Kollekt; die Leistungen und Traditionen, die aus der Vergangenheit überliefert sind <das geschichtliche, kulturelle Erbe>