<zweigst ab, zweigte ab, hat abgezweigt, ist abgezweigt> abzweigen
I. VERB (mit OBJ) haben jmd. zweigt etwas ab Geld von einem größeren Betrag wegnehmen und für einen bestimmten Zweck bereitstellen einen bestimmten Geldbetrag für andere Zwecke abzweigen
II. VERB (ohne OBJ) sein etwas zweigt (irgendwohin) ab eine Verzweigung bilden, die an einen bestimmten Ort führt Hier zweigt die Straße nach links ab. Abzweigung
ạb•zwei•gen
[Vi] (ist)
1.etwas zweigt (irgendwohin) ab eine Straße, ein Weg o. Ä. geht weg von der bisherigen Richtung und in eine andere <etwas zweigt nach links, rechts ab>; [Vt] (hat)
2. (sich (Dat)) etwas abzweigen etwas (meist auf nicht ganz korrekte Weise) zu einem bestimmten Zweck beiseiteschaffen
abzweigen
(ˈaptsvaigən) verb trennbar
1. Straße von einer anderen Straße abgehen Die Römerstraße zweigt in 100 Metern von der Hauptstraße ab.
2. Geld für einen bestimmten Zweck von etw. wegnehmen Er hat das Geld für das Auto nach und nach vom Firmenkonto abgezweigt.