unselbständig

ụn·selbst·stän·dig

Adj. ụn·selbst·stän·dig, ụn·selb·stän·dig
unselbstständig unselbständig
1. von jmdm. oder etwas abhängig finanziell unselbstständig sein, unselbstständig beschäftigt sein
2. abwert. nicht in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen ein unselbstständiger Mensch, Sie ist noch viel zu unselbstständig, um solch eine Aufgabe allein zu übernehmen. unselbständige Arbeit Arbeit als Angestellter oder Arbeiter Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

ụn•selb•stän•dig

, ụn•selbst•stän•dig Adj
1. finanziell od. in seinen Meinungen o. Ä. (zu sehr) von jemandem abhängig: Sie ist sehr unselbständig - sie trifft nie eigene Entscheidungen
2. meist attr; meist in unselb(st)ständige Arbeit Arbeit als Arbeitnehmer (Angestellter od. Arbeiter)
|| zu
1. Ụn•selb•stän•dig•keit, Ụn•selbst•stän•dig•keit die; nur Sg
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Übersetzungen

unselbständig

bağımlı, muhtaç
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