unmündig

ụn·mün·dig

Adj. ụn·mün·dig
unmündig nicht steig.
1. nicht in der Lage, selbst Entscheidungen zu treffen ein unmündiges Kind
2rechtsw.: noch nicht erwachsen jemanden für unmündig erklären (lassen) jmdn. entmündigen
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

ụn•mün•dig

Adj
1. nicht adv; <ein Kind> so, dass es vor dem Gesetz noch nicht als erwachsen gilt
2. nicht fähig, selbstständig Entscheidungen zu treffen
3. jemanden für unmündig erklären ≈ jemanden entmündigen
TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Übersetzungen

unmündig

reşit olmayan

unmündig

minorenne
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