ụn·mün·dig
Adj. ụn·mün·dig unmündig nicht steig.
1. nicht in der Lage, selbst Entscheidungen zu treffen ein unmündiges Kind
2. rechtsw.: noch nicht erwachsen jemanden für unmündig erklären (lassen) jmdn. entmündigen
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
ụn•mün•dig
Adj 1. nicht adv; <ein Kind> so, dass es vor dem Gesetz noch nicht als erwachsen gilt
2. nicht fähig, selbstständig Entscheidungen zu treffen
3. jemanden für unmündig erklären ≈ jemanden entmündigen
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