rückwirkend

rụ̈ck·wir·kend

Adj. rụ̈ck·wir·kend
rückwirkend nicht steig. von einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt an gültig Die Bestimmung/Lohnerhöhung/Regelung gilt rückwirkend ab dem ersten März.
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

rụ̈ck•wir•kend

Adj; von einem Zeitpunkt an gültig, der in der Vergangenheit liegt: Ihre Gehaltserhöhung gilt rückwirkend seit dem 1. April
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rückwirkend

(ˈrʏkvɪrkənt)
adjektiv
Änderung, Senkung auch für einen vergangenen Zeitraum gültig

rückwirkend


adverb
Diese Bestimmung gilt rückwirkend ab / seit dem Jahresanfang.
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Übersetzungen
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