of·fi·zi·ẹll
Adj. of·fi·zi·ẹll offiziell
1. so, dass etwas von einer Regierung oder einem Amt angeordnet oder bekanntgegeben wird Von offizieller Seite wurde die Nachricht bestätigt., Die Verträge wurden offiziell anerkannt.
2. so, dass etwas sehr feierlich oder förmlich ist Zu einem offiziellen Anlass gehört ein Anzug mit Krawatte.
3. umg. das, was öffentlich 4 gesagt wird, aber nicht unbedingt stimmt Offiziell haben sie gearbeitet, aber in Wirklichkeit waren sie schwimmen.
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of•fi•zi•ẹll
Adj 1. im Auftrag der Regierung od. eines Amtes (gemacht) ≈ amtlich ↔ inoffiziell <eine Bekanntmachung, eine Mitteilung; die Linie, der Kurs; etwas offiziell bestätigen>: ein Land offiziell anerkennen; jemandem einen offiziellen Besuch abstatten; Von offizieller Seite ist der Rücktritt des Ministers noch nicht bestätigt worden
|| -K: halboffiziell, hochoffiziell
2. öffentlich und feierlich ≈ förmlich: Der Empfang hatte einen sehr offiziellen Charakter; Er trägt nur bei offiziellen Anlässen eine Krawatte
3. gespr; so, wie es öffentlich gesagt wird (aber nicht wahr sein muss) ↔ inoffiziell: Offiziell ist er krank, aber in Wirklichkeit ist er beim Skifahren
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offiziell
(ɔfiˈʦjɛl)
adjektiv 1. Bekanntmachung, Genehmigung im Auftrag einer Behörde oder Regierung eine offizielle Stellungnahme der Regierung zu den Vorfällen
2. Anlass, Einweihung, Eröffnung öffentlich und feierlich
3. umgangssprachlich so, wie es öffentlich dargestellt wird (aber möglicherweise nicht stimmt) Die offizielle Sprachregelung lautete wie üblich, man habe sich „in gegenseitigem Einvernehmen‟ getrennt.
offiziell
adverb 1. etw. offiziell bestätigen
2. etw. offiziell eröffnen
3. umgangssprachlich tatsächlich Offiziell ist sie im Urlaub, aber in Wirklichkeit hat sie Depressionen.
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