ge·schlọs·sen
geschlossenI. Part. Perf. von schließen
Adj. II. nicht steig.
1. vollzählig so, dass alle Personen, die zu einer Gruppe gehören, anwesend sind Die Familie kam geschlossen zu dieser Feier.
2. so, dass nur Eingeladene dazugehören Im Nebenzimmer des Gasthauses feiert eine geschlossene Gesellschaft.
3. in sich zusammenhängend Er ist zu schnell durch die geschlossene Ortschaft gefahren.
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ge•schlọs•sen
2. Adj; meist adv; so, dass jedes Mitglied einer Gruppe beteiligt ist ≈ ausnahmslos, einheitlich <ein Vorgehen; geschlossen abstimmen, auftreten, vorgehen; sich geschlossen zurückziehen>: Die Abgeordneten stimmten geschlossen gegen die geplante Reform; Die Regierung ist geschlossen zurückgetreten
3. Adj; nur attr, nicht adv; <eine Gesellschaft, ein Kreis> so, dass nur Eingeladene dazugehören
4. meist eine geschlossene Ortschaft ein Dorf od. eine Stadt (im Gegensatz zu einem ländlichen Gebiet mit einzelnen Häusern): Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50km/h
5. nicht adv, Ling; mit nur geringer Öffnung des Mundes gebildet ↔ offen <Vokale>
6. so, dass Kunden o. Ä. nicht hinein können ↔ geöffnet: Das Geschäft ist geschlossen
|| hierzu Ge•schlọs•sen•heit die; nur Sg
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geschlossen
(gəˈʃlɔsən)
adjektiv 1. Anstalt, Abteilung so, dass die Patienten / Häftlinge sie nicht verlassen können
2. Ortschaft zusammenhängend, eine Einheit bildend In geschlossenen Ortschaften darf man 50 km/h fahren.
3. Vorgehen gemeinsam, einheitlich Die Schüler bildeten eine geschlossene Front gegen den Lehrer.
4. Gesellschaft, Veranstaltung privat, nicht öffentlich
geschlossen
adverb geschlossen gegen etw. stimmen / vorgehen geschlossen hinter jdm stehen schließen Kernerman English Multilingual Dictionary © 2006-2013 K Dictionaries Ltd.