be·schlie·ßen
<beschließt, beschloss, hat beschlossen> beschließen VERB (mit OBJ) jmd. beschließt etwas1. (nach gründlicher Überlegung) sich für ein bestimmtes Handeln entscheiden Sie beschlossen, die Reise zu unterbrechen.
2. pol.: über etwas beraten und abstimmen; sich mit Stimmernmehrheit für etwas entscheiden Das Gesetz wurde einstimmig beschlossen.
3. abschließen, beenden auf eine bestimmte Weise zu Ende führen Er beschloss seine Rede mit einer Anekdote.
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be•schlie•ßen
1; beschloss, hat beschlossen; [Vt] 1. etwas beschließen nach längerer Überlegung sich entscheiden od. bestimmen, was gemacht wird: die Stillegung eines Betriebes beschließen; Er beschloss, sich ein neues Auto zu kaufen; Sie beschloss, dass diese Lösung die beste sei
2. etwas beschließen etwas durch eine Abstimmung festlegen <ein Gesetz, einen Antrag beschließen>: Die Regierung beschloss, die Renten zu erhöhen; [Vi]
3. über etwas (Akk) beschließen über etwas abstimmen (3):
Das Parlament beschließt über die Gesetzesvorlage;
Wir müssen heute darüber
beschließen, ob
der Verein aufgelöst werden soll || ► Beschluss
be•schlie•ßen
2; beschloss, hat beschlossen; [Vt] etwas (mit etwas) beschließen meist eine Veranstaltung (mit etwas) beenden: ein Fest mit einem Feuerwerk beschließenTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
beschließen
(bəˈʃliːsən)
verb untrennbar, unreg., kein -ge-1. etw. entscheiden, festlegen Wir haben beschlossen, dieses Jahr nach Italien zu reisen. Das ist beschlossene Sache.
2. über etw. offiziell abstimmen, entscheiden Der neue Etat wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Wann wird über den Antrag beschlossen?
3. etw. mit etw. beenden Lass uns den Abend bei einem Glas Wein beschließen.
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