1.jemanden/sich/etwas (von etwas) ausnehmen behaupten, dass jemand/man selbst/etwas von einer Aussage, Regelung o. Ä. nicht betroffen ist ≈ ausschließen: Ich kann von diesem Vorwurf niemanden ausnehmen; Die Straße ist für sämtliche Fahrzeuge gesperrt, Anlieger (= Leute, die dort wohnen) ausgenommen
2.jemanden ausnehmengespr; von jemandem auf listige Art viel Geld nehmen
3.ein Tier ausnehmen aus einem getöteten Tier die Eingeweide herausnehmen; [Vr]
4.etwas nimmt sich irgendwie ausgespr; etwas erzielt eine gewisse optische Wirkung ≈ etwas sieht irgendwie aus: Vor dem Rathaus nimmt sich der Brunnen gut aus
1. sagen, dass etw. nicht für jdn / sich selbst / etw. gilt Menschen sind oft nicht ehrlich zueinander; ich möchte mich da auch nicht ausnehmen. ausgenommen
2. umgangssprachlich abwertend finanziell jdm auf raffinierte Weise viel Geld abnehmen Auf diesem Markt werden die Touristen ganz schön ausgenommen.
3. Tier nach dem Töten die Eingeweide herausnehmen einen Fisch vor dem Kochen ausnehmen
Alle auf dieser Website angezeigten Inhalte, einschliesslich Wörterbuch, Thesaurus, Prospekte, Geographien und andere Referenzangaben, dienen nur zu Informationszwecken. Diese Angaben sollten nicht als vollständig und aktuell angesehen werden und sind nicht dafür vorgesehen, den Besuch oder eine Beratung durch einen juristischen, medizinischen oder anderen Experten zu ersetzen.