Par·la·mẹnt
<Parlaments (Parlamentes), Parlamente> das Parlament SUBST1. pol.: gewählte Volksvertretung ins Parlament gewählt werden, das Parlament tritt zusammen/verabschiedet ein Gesetz, das Parlament auflösen/einberufen
-sdebatte, -sferien, -smitglied, -sreform, -ssitzung, -swahl
2. das Gebäude, in dem das Parlament 1 tagt Das Parlament befindet sich im Regierungsviertel.
-sgebäude
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Par•la•mẹnt
das; -(e)s, -e 1. eine Institution in einer Demokratie. Das Parlament beschließt die Gesetze, seine Mitglieder werden (in den meisten Ländern) vom Volk gewählt ≈ Volksvertretung <ein Parlament einberufen, auflösen, wählen; ein Parlament tritt zusammen, tagt, berät (über) etwas, verabschiedet ein Gesetz; die Mehrheit im Parlament haben; ins Parlament gewählt werden, einziehen>: Der Bundestag ist das höchste Parlament in Deutschland
|| K-: Parlamentsabgeordnete, Parlamentsdebatte, Parlamentsferien, Parlamentsmehrheit, Parlamentsmitglied, Parlamentspräsident, Parlamentssitzung, Parlamentswahlen (Parlamentsabgeordneter, Parlamentsdebatte, Parlamentsferien, Parlamentsmehrheit, Parlamentsmitglied, Parlamentspräsident, Parlamentssitzung, Parlamentswahlen)
|| -K: Landesparlament, Stadtparlament
2. das Gebäude, in dem das Parlament (1) zusammenkommt
|| K-: Parlamentsgebäude
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Parlament
(parlaˈmɛnt)
substantiv sächlich Parlament(e)s , Parlamente
1. Politik durch Wahlen bestimmte Volksvertretung, die Gesetze berät und beschließt ins Parlament gewählt werden Europaparlament
2. Gebäude, in dem das Parlament1 tagt Der Bus hält direkt vor dem Parlament.
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