Ge·wạlt
<Gewalt, Gewalten> die Gewalt SUBST1. kein Plur. Macht Der Diktator missbrauchte die staatliche Gewalt., Die Verschwörer haben die Gewalt an sich gerissen., Die Terroristen brachten mehrere Geiseln in ihre Gewalt.
2. kein Plur. das Einsetzen von körperlicher Stärke mit dem Ziel, jmdn. zu etwas zu zwingen, jmdn. zu verletzen; brutales Vorgehen Ich bin gegen jede Art von Gewalt., Die Täter wendeten brutale/rohe Gewalt an.
3. kein Plur. körperliche Kraft, mit der etwas erreicht wird Die Tür ließ sich nur mit Gewalt öffnen.
4. große Kraft eines Naturphänomens Mit unvorstellbarer Gewalt stürzen die Schneemassen ins Tal. sich/etwas in der Gewalt haben sich oder etwas beherrschen mit (aller) Gewalt unbedingt
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Ge•wạlt
die; -, -en 1. nur Sg; Gewalt (gegen jemanden/etwas) das Benutzen von körperlicher Kraft, Macht, Drohungen o. Ä., um jemanden zu verletzen od. um jemanden zu zwingen, etwas zu tun <brutale, rohe Gewalt; Gewalt anwenden; etwas mit Gewalt erzwingen; jemandem Gewalt androhen, antun>: jemandem etwas mit Gewalt wegnehmen; Wird im Fernsehen zu viel Gewalt gezeigt?
|| K-: Gewaltandrohung, Gewaltanwendung, Gewaltherrschaft, Gewaltmaßnahme, Gewaltverbrechen, Gewaltverbrecher
|| -K: Waffengewalt
2. nur Sg; das Benutzen von körperlicher Kraft, um etwas zu erreichen: Die Kiste ließ sich nur mit Gewalt öffnen
|| K-: Gewaltanwendung
3. nur Sg; die große natürliche Kraft, die Heftigkeit eines Naturphänomens: die Gewalt einer Explosion, eines Sturmes, der Wellen
4. nur Sg; Gewalt (über jemanden/etwas) die Macht, über jemanden/etwas zu herrschen od. zu bestimmen <die elterliche, richterliche, staatliche Gewalt; Gewalt über jemanden gewinnen, haben; jemanden/etwas in seine Gewalt bekommen, bringen; die Gewalt an sich (Akk) reißen; die Gewalt über jemanden verlieren; in jemandes Gewalt geraten, sein/stehen>: Der Bankräuber brachte mehrere Geiseln in seine Gewalt
5. meist Pl, Pol; verwendet als Bezeichnung für die drei Bereiche, in die die Aufgaben und die Macht eines Staates unterteilt werden (Legislative, Exekutive und Judikative) <die drei Gewalten; die gesetzgebende, ausführende, richterliche Gewalt>
|| K-: Gewaltenteilung, Gewaltentrennung
6. höhere Gewalt nur Sg; ein Ereignis (wie z. B. ein Unfall, eine Naturkatastrophe o. Ä.), das nicht zu erwarten war und nicht verhindert werden konnte: Ein Blitzschlag ist höhere Gewalt
7. sich/etwas (Akk) in der Gewalt haben sich/etwas beherrschen können, unter Kontrolle haben: Sie erschrak, hatte sich aber sofort wieder in der Gewalt; Er hatte den Wagen nicht mehr in der Gewalt
8. die Gewalt über etwas (Akk) verlieren besonders ein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle haben
9. mit (aller) Gewalt gespr ≈ unbedingt, um jeden Preis: etwas mit aller Gewalt durchsetzen wollen
10. mit sanfter Gewalt mit leichtem Zwang od. Druck, freundlich, aber sehr bestimmt
11. etwas (Dat) Gewalt antun ≈ etwas verfälschen <den Tatsachen, der Wahrheit Gewalt antun>
12. jemandem Gewalt antun geschr euph ≈ jemanden vergewaltigen
13. sich (Dat) Gewalt antun geschr euph ≈ Selbstmord begehen
|| ID Gewalt geht vor Recht verwendet, um auszudrücken, dass sich der Stärkere oft durchsetzt, auch wenn er nicht im Recht ist
|| zu
1. ge•wạlt•frei Adj; ge•wạlt•los Adj; Ge•wạlt•lo•sig•keit die; nur Sg
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Gewalt
(gəˈvalt)
substantiv weiblich Gewalt , Gewalten
1. Anwendung von körperlicher Kraft, um etw. zu erreichen oder zu erzwingen Gewalt anwenden Gewalt in der Ehe eine Tür mit Gewalt öffnen Gewaltandrohung Gewaltverbrecher
2. Macht, über jdn / etw. zu bestimmen staatliche / elterliche Gewalt jdn in seine Gewalt bringen
3. Politik einer der drei Machtbereiche im Staat die ausführende / gesetzgebende / rechtsprechende Gewalt Gewaltenteilung
4. Kraft von Wind, Feuer, Wasser, etw. zu bewegen oder zerstören Die Gewalt des Sturmes nahm immer noch zu. den Naturgewalten schutzlos ausgeliefert sein
von jdm nicht beeinflussbares Ereignis Für Verspätungen durch höhere Gewalt gewähren wir keine Entschädigung.
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