fạ̈l·len
<fällst, fällte, hat gefällt> fällen VERB (mit OBJ) jmd. fällt etwas1. den Stamm (eines Baumes) oberhalb der Erde abtrennen einen Baum fällen
2. geh. als gültig verkünden eine Entscheidung/ein Urteil fällen
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
fạ̈l•len
; fällte, hat gefällt; [Vt] 1. einen Baum fällen (mit einer Säge od. einem Beil) einen Baum oberhalb der Wurzel abschneiden bzw. abschlagen, sodass er zu Boden fällt
2. eine Entscheidung (über etwas (Akk)) fällen geschr; beschließen, etwas zu tun od. sich für bzw. gegen etwas entscheiden ≈ eine Entscheidung treffen
3. ein Urteil (über jemanden/etwas) fällen geschr; ein Urteil finden und aussprechen od. etwas beurteilen: Das Gericht fällte das Todesurteil über den Angeklagten
4. das Lot (auf etwas (Akk)) fällen Math; die senkrechte Linie zu einer waagerechten (Linie) bilden
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fällen
(ˈfɛlən)
verb transitiv 1. Baum mit einer Säge oder Axt umhauen
2. etw. entscheiden, beschließen
3. über jdn / etw. urteilen
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