Ạn·walt
, Ạn·wäl·tin <Anwalts (Anwaltes), Anwälte> der Anwalt SUBST1. Rechtsvertreter
-sberatung, -sbüro, -sgebühr, -shonorar, -skammer, -skosten, -srobe, -ssozietät
2. Fürsprecher jmd., der sich für eine Sache oder für bestimmte Personen einsetzt sich zum Anwalt einer Sache machen, sich als Anwalt der sozial Benachteiligten verstehen
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Ạn•walt
der; -(e)s, An•wäl•te 2. geschr; jemand, der sich öffentlich dafür einsetzt, dass eine gute Sache od. eine benachteiligte Person gefördert wird ≈ Fürsprecher: Er ist immer ein Anwalt der Armen gewesen
3. sich zum Anwalt für jemanden machen geschr; seinen ganzen Einfluss dazu verwenden, jemandem zu helfen
|| zu
1. und
2. Ạn•wäl•tin die; -, -nen
TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Anwalt
(ˈanvalt)
substantiv männlich Anwalt(e)s , Anwälte (ˈanvɛltə)
Anwältin
(ˈanvɛltɪn)
substantiv weiblich Anwältin , Anwältinnen
1. Recht jd, der jdn in rechtlichen Fragen berät und vor Gericht vertritt sich einen Anwalt nehmen
2. jd, der sich für andere einsetzt eine Anwältin der Armen und Rechtlosen
Kernerman English Multilingual Dictionary © 2006-2013 K Dictionaries Ltd.