Ạn·stalt
<Anstalt, Anstalten> die Anstalt SUBST1. veralt. schulische Einrichtung nach drei Verweisen (von) der Anstalt verwiesen werden
-serziehung
2. verhüll. Heilstätte für psychisch Kranke in eine Anstalt eingewiesen werden
-sarzt, -särztin, Heil-, Irren-
3. Institution, Behörde eine Anstalt des öffentlichen Rechts
-sbeirat, -sgeistliche, -sgesetz, -shaushalt, -slast, Justizvollzugs-
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Ạn•stalt
die; -, -en 1. oft veraltend; eine öffentliche Institution, die der Bildung od. anderen (
meist wohltätigen) Zwecken dient <eine technische, hauswirtschaftliche Anstalt>
|| K-:
Anstaltsleiter|| NB:
↑ -anstalt 2. ein Gebäude, in dem psychisch Kranke behandelt und versorgt werden <jemanden in eine Anstalt einweisen; jemanden aus einer Anstalt entlassen; eine geschlossene Anstalt>
|| K-: Anstaltsarzt
|| -K: Irrenanstalt, Heilanstalt
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Anstalt
(ˈanʃtalt)
substantiv weiblich Anstalt , Anstalten
1. öffentlich Institution (und Gebäude) wie Schule, Krankenhaus, Kinderheim usw. Die ARD ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Gefängnisanstalt
2. euphemistisch psychiatrisch Klinik und Wohnanlage für psychisch kranke Menschen in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden
3. (nicht) die Absicht zeigen, etw. zu tun Sie machte Anstalten zu gehen.
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