Zọll
<Zolls (Zolles), Zoll> der Zoll1 SUBST ein altes Längenmaß, das ungefähr 3 cm entspricht
Zọll
<Zolls (Zolles), Zölle> der Zoll2 SUBST1. eine Abgabe, die auf Waren erhoben wird, die importiert oder exportiert werden auf bestimmte Waren Zoll zahlen müssen, auf diesen Waren liegt ein hoher/niedriger Zoll
-bestimmungen, -grenzbezirk, Ausfuhr-, Einfuhr-, Schutz-
2. Behörde, die den Warentransport an den Grenzen kontrolliert und Zollabgaben erhebt der Zoll kontrolliert das Gepäck der Reisenden, beim Zoll arbeiten, ein Paket beim Zoll abholen
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Zọll
1 der; -(e)s, Zöl•le 1. eine Art Steuer, die man einem Staat zahlen muss, wenn man bestimmte Waren in das Land einführt <Zoll (be)zahlen; Zoll erheben, verlangen; auf einer Ware liegt ein hoher, niedriger, kein Zoll; die Zölle senken, anheben, abschaffen>
|| K-: Zollfahnder, Zollfahndung, Zollgesetz, Zollhoheit, Zollrecht, Zolltarif
|| -K: Ausfuhrzoll, Einfuhrzoll, Exportzoll, Grenzzoll, Importzoll, Schutzzoll
2. hist; der Preis, den man zahlen musste, wenn man eine bestimmte Brücke, Straße o. Ä. benützte
|| K-: Zolleinnehmer, Zollstraße
|| -K: Brückenzoll, Straßenzoll
3. nur Sg; die Behörde, die die Vorschriften ausführt, die für Zölle
1 (1) gelten
|| K-:
Zollabfertigung,
Zollamt,
Zollbeamte,
Zollbehörde,
Zollformalitäten (Zollabfertigung,
Zollamt,
Zollbeamter,
Zollbehörde,
Zollformalitäten) || ► verzollen
Zọll
2 der; -(e)s, -; ein Längenmaß von ungefähr 2,7 bis 3cm
|| K-: zollbreit, zolllangTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Zoll
(ʦɔl)
substantiv männlich Zoll(e)s , Zölle (ˈʦœlə)
1. Abgabe für aus dem Ausland eingeführte Waren für eine Ware Zoll bezahlen müssen
2. Behörde, die den Zoll1 kassiert Das Paket liegt noch beim Zoll.
3. Kontrollstelle des Zolls2 Wir müssen erst noch durch den Zoll gehen.
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