I. VERB (mit OBJ) jmd./etwas gestattet jmdm./etwas etwas Akk. (förmlich) genehmigen, erlauben Der Arzt gestattete ihm einen kurzen Besuch auf der Intensivstation., Der Zutritt zu diesen Räumen ist nur den Mitarbeitern gestattet., Gestatten Sie mir eine Erklärung!
II. VERB (mit SICH) jmd. gestattet sich etwas umg. sich die Freiheit nehmen, sich gönnen Er gestattete sich eine ausgiebige Pause.
1. (jemandem) etwas gestatten ≈ jemandem etwas erlauben ↔ jemandem etwas verbieten: Es ist den Schülern nicht gestattet, in der Schule zu rauchen
2.etwas gestattet (jemandem) etwas etwas ermöglicht jemandem etwas: Sein geringes Einkommen gestattet ihm nicht, jedes Jahr in Urlaub zu fahren || NB: meist verneint
3.sich(Dat)etwas gestatten sich die Freiheit nehmen, etwas zu tun od. zu lassen ↔ sich etwas versagen: Ich habe mir gestattet, Sie persönlich aufzu suchen, um Ihnen eine Bitte vorzutragen || ID Gestatten (Sie (, dass …))? verwendet als höfliche Frage, z. B. wenn man sich zu jemandem setzen will, wenn man ihm ein Getränk eingießen will od. wenn er zur Seite gehen soll
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