<zweigst ab, zweigte ab, hat abgezweigt, ist abgezweigt> abzweigen
I. VERB (mit OBJ) haben jmd. zweigt etwas ab Geld von einem größeren Betrag wegnehmen und für einen bestimmten Zweck bereitstellen einen bestimmten Geldbetrag für andere Zwecke abzweigen
II. VERB (ohne OBJ) sein etwas zweigt (irgendwohin) ab eine Verzweigung bilden, die an einen bestimmten Ort führt Hier zweigt die Straße nach links ab. Abzweigung
1.etwas zweigt (irgendwohin) ab eine Straße, ein Weg o. Ä. geht weg von der bisherigen Richtung und in eine andere <etwas zweigt nach links, rechts ab>; [Vt] (hat)
2. (sich (Dat)) etwas abzweigen etwas (meist auf nicht ganz korrekte Weise) zu einem bestimmten Zweck beiseiteschaffen
Alle auf dieser Website angezeigten Inhalte, einschliesslich Wörterbuch, Thesaurus, Prospekte, Geographien und andere Referenzangaben, dienen nur zu Informationszwecken. Diese Angaben sollten nicht als vollständig und aktuell angesehen werden und sind nicht dafür vorgesehen, den Besuch oder eine Beratung durch einen juristischen, medizinischen oder anderen Experten zu ersetzen.