Zuwiderhandlung

Zu·wi·der·hand·lung

 <Zuwiderhandlung, Zuwiderhandlungen> die Zuwiderhandlung SUBST amtsspr.: Verstoß gegen Bestimmungen Zuwiderhandlungen werden geahndet!
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

zu•wi•der•han•deln

; handelte zuwider, hat zuwidergehandelt; [Vi] etwas (Dat) zuwiderhandeln besonders Adm geschr; gegen einen Befehl, ein Verbot o. Ä. verstoßen: einem Gesetz zuwiderhandeln
|| hierzu Zu•wi•der•han•deln•de der/die; -n, -n; Zu•wi•der•hand•lung die
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Zuwiderhandlung

(ʦuˈviːdɐhandlʊŋ)
substantiv weiblich
Zuwiderhandlung , Zuwiderhandlungen
Schutt abladen verboten! Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt
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Übersetzungen

Zuwiderhandlung

contravention

Zuwiderhandlung

deroga, trasgressione
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