Rittergut
Rịt·ter·gut
<Rittergutes, Rittergüter> das Rittergut SUBST gesch.: ein Landgut, das einem Adligen aus dem Ritterstand gehörtGut
2 das; -(e)s, Gü•ter; ein großer landwirtschaftlicher Betrieb1 <ein Gut bewirtschaften, verwalten, (ver)pachten; auf einem Gut arbeiten>|| K-: Gutsbesitzer, Gutsverwalter
|| -K: Klostergut, Rittergut, Staatsgut; Landgut, Mustergut, Weingut