Rechtsverkehr
Rẹchts·ver·kehr
<Rechtsverkehrs> der Rechtsverkehr SUBST kein Plur. Linksverkehr Organisationsform des Straßenverkehrs, bei der auf der rechten Fahrbahnseite gefahren wirdPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Rẹchts•ver•kehr
der; das (vorschriftsmäßige) Fahren auf der rechten Seite der Straße ↔ Linksverkehr: In Deutschland herrscht RechtsverkehrTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
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