Rechtsbelehrung
Rẹchts·be·leh·rung
<Rechtsbelehrung, Rechtsbelehrungen> die Rechtsbelehrung SUBST rechtsw.: eine schriftliche Belehrung über gesetzlich geregelte Vorschriften, die bestimmten amtlichen Mitteilungen beigegeben werden mussPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Übersetzungen
Rechtsbelehrung
legal instructions[notwendige Rechtsbelehrung eines Tatverdächtigen vor der polizeilichen Vernehmung über sein Aussageverweigerungsrecht] | → | Miranda rule [USA] |
Rechtsbelehrung des Richters [an die Geschworenen] | → | charge [jury] |