Lokaltermin
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Lo·kal·ter·min
<Lokaltermins (Lokaltermines), Lokaltermine> der Lokaltermin SUBST rechtsw.: ein gerichtlicher Termin, an dem der Richter und der Angeklagte den Ort des Verbrechens aufsuchen Der Tathergang wurde bei einem Lokaltermin nachgestellt.PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Lo•kal•ter•min
der; das Treffen des Richters mit dem Angeklagten an dem Ort, an dem die Tat geschah <einen Lokaltermin ansetzen, anberaumen>TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.