Justizministerium
Jus·tiz·mi·nis·te·rium
das <Justizministeriums, Justizministerien> das für die Justiz zuständige Ministerium Nach dem Regierungswechsel wurde das Justizministerium neu besetzt.PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Jus•tiz
die; -; nur Sg1. Kollekt; der Teil der staatlichen Verwaltung, der die geltenden Gesetze anwendet und durchsetzt ≈ Rechtsprechung, Rechtswesen
|| K-: Justizminister, Justizministerium
|| -K: Militärjustiz, Ziviljustiz
|| K-: Justizminister, Justizministerium
|| -K: Militärjustiz, Ziviljustiz
2. eine Behörde, die für die Justiz (1) verantwortlich ist <jemanden der Justiz ausliefern, übergeben>
|| K-: Justizbeamte, Justizbehörde, Justizgebäude (Justizbeamter, Justizbehörde, Justizgebäude)
|| K-: Justizbeamte, Justizbehörde, Justizgebäude (Justizbeamter, Justizbehörde, Justizgebäude)
Mi•nis•te•ri•um
das; -s, Mi•nis•te•ri•en [-jən]; eine der höchsten Behörden in einem Staat, die für einen bestimmten Bereich der Verwaltung verantwortlich ist: das Ministerium für Wissenschaft und Forschung; ein Sprecher des Ministeriums|| -K: Außenministerium, Finanzministerium, Innenministerium, Justizministerium, Verteidigungsministerium, Wirtschaftsministerium
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