Justizapparat
Jus·tiz·ap·pa·rat
<Justizapparats (Justizapparates)> der Justizapparat SUBST kein Plur. rechtsw.: pol.: umg. Gesamtheit der für das Rechtswesen zuständigen Ämter und Behörden und die dort tätigen Personen Die Mühlen des Justizapparates mahlen langsam.PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.