Gläubigerin
Gläu·bi·ger
, Gläu·bi·ge·rin <Gläubigers, Gläubiger> der Gläubiger SUBST Schuldner jmd., der einem anderen Geld geliehen hatPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Gläu•bi•ger
der; -s, -; jemand, der berechtigt ist, an jemanden finanzielle Forderungen zu stellen, weil dieser ihn für Waren od. Leistungen nicht bezahlt hat ↔ Schuldner: Seine Gläubiger fordern das geliehene Geld zurück|| hierzu Gläu•bi•ge•rin die; -, -nen
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