Gewaltenteilung
Ge·wạl·ten·tei·lung
die Gewaltenteilung SUBST kein Plur. pol.: Trennung der staatlichen Obrigkeit in Gesetzgebung, Rechtsprechung und VerwaltungPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Ge•wạlt
die; -, -en1. nur Sg; Gewalt (gegen jemanden/etwas) das Benutzen von körperlicher Kraft, Macht, Drohungen o. Ä., um jemanden zu verletzen od. um jemanden zu zwingen, etwas zu tun <brutale, rohe Gewalt; Gewalt anwenden; etwas mit Gewalt erzwingen; jemandem Gewalt androhen, antun>: jemandem etwas mit Gewalt wegnehmen; Wird im Fernsehen zu viel Gewalt gezeigt?
|| K-: Gewaltandrohung, Gewaltanwendung, Gewaltherrschaft, Gewaltmaßnahme, Gewaltverbrechen, Gewaltverbrecher
|| -K: Waffengewalt
|| K-: Gewaltandrohung, Gewaltanwendung, Gewaltherrschaft, Gewaltmaßnahme, Gewaltverbrechen, Gewaltverbrecher
|| -K: Waffengewalt
2. nur Sg; das Benutzen von körperlicher Kraft, um etwas zu erreichen: Die Kiste ließ sich nur mit Gewalt öffnen
|| K-: Gewaltanwendung
|| K-: Gewaltanwendung
3. nur Sg; die große natürliche Kraft, die Heftigkeit eines Naturphänomens: die Gewalt einer Explosion, eines Sturmes, der Wellen
4. nur Sg; Gewalt (über jemanden/etwas) die Macht, über jemanden/etwas zu herrschen od. zu bestimmen <die elterliche, richterliche, staatliche Gewalt; Gewalt über jemanden gewinnen, haben; jemanden/etwas in seine Gewalt bekommen, bringen; die Gewalt an sich (Akk) reißen; die Gewalt über jemanden verlieren; in jemandes Gewalt geraten, sein/stehen>: Der Bankräuber brachte mehrere Geiseln in seine Gewalt
5. meist Pl, Pol; verwendet als Bezeichnung für die drei Bereiche, in die die Aufgaben und die Macht eines Staates unterteilt werden (Legislative, Exekutive und Judikative) <die drei Gewalten; die gesetzgebende, ausführende, richterliche Gewalt>
|| K-: Gewaltenteilung, Gewaltentrennung
|| K-: Gewaltenteilung, Gewaltentrennung
6. höhere Gewalt nur Sg; ein Ereignis (wie z. B. ein Unfall, eine Naturkatastrophe o. Ä.), das nicht zu erwarten war und nicht verhindert werden konnte: Ein Blitzschlag ist höhere Gewalt
7. sich/etwas (Akk) in der Gewalt haben sich/etwas beherrschen können, unter Kontrolle haben: Sie erschrak, hatte sich aber sofort wieder in der Gewalt; Er hatte den Wagen nicht mehr in der Gewalt
8. die Gewalt über etwas (Akk) verlieren besonders ein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle haben
9. mit (aller) Gewalt gespr ≈ unbedingt, um jeden Preis: etwas mit aller Gewalt durchsetzen wollen
10. mit sanfter Gewalt mit leichtem Zwang od. Druck, freundlich, aber sehr bestimmt
11. etwas (Dat) Gewalt antun ≈ etwas verfälschen <den Tatsachen, der Wahrheit Gewalt antun>
12. jemandem Gewalt antun geschr euph ≈ jemanden vergewaltigen
13. sich (Dat) Gewalt antun geschr euph ≈ Selbstmord begehen
|| ID Gewalt geht vor Recht verwendet, um auszudrücken, dass sich der Stärkere oft durchsetzt, auch wenn er nicht im Recht ist
|| zu
|| ID Gewalt geht vor Recht verwendet, um auszudrücken, dass sich der Stärkere oft durchsetzt, auch wenn er nicht im Recht ist
|| zu
1. ge•wạlt•frei Adj; ge•wạlt•los Adj; Ge•wạlt•lo•sig•keit die; nur Sg
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Übersetzungen
Gewaltenteilung
separació de podersGewaltenteilung
magtadskillelse, magtdelingGewaltenteilung
separation of powersGewaltenteilung
división de poderes, separación de poderesGewaltenteilung
séparation des pouvoirsGewaltenteilung
הפרדת רשויותGewaltenteilung
Þrískipting ríkisvaldsinsGewaltenteilung
divisione dei poteriGewaltenteilung
valdžių pasidalijimasGewaltenteilung
scheiding der machtenGewaltenteilung
maktfordelingsprinsippetGewaltenteilung
trójpodział władzyGewaltenteilung
separação dos poderesGewaltenteilung
разделение властейGewaltenteilung
maktdelningsprincipenCollins German Dictionary – Complete and Unabridged 7th Edition 2005. © William Collins Sons & Co. Ltd. 1980 © HarperCollins Publishers 1991, 1997, 1999, 2004, 2005, 2007