Gerichtsvollzieher
Ge·rịchts·voll·zie·her
, Ge·rịchts·voll·zie·he·rin <Gerichtsvollziehers, Gerichtsvollzieher> der Gerichtsvollzieher SUBST Beamter, der Vorladungen zustellt oder Pfändungen vornimmtGe•rịchts•voll•zie•her
der; -s, -; ein Mitarbeiter der Justizbehörde, der (auf Anordnung eines Gerichts) z. B. Pfändungen durchführtGerichtsvollzieher
(gəˈrɪçtsfɔlʦiːɐ)substantiv männlich
Gerichtsvollziehers , Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieherin
(gəˈrɪçʦfɔlʦiːərɪn)substantiv weiblich
Gerichtsvollzieherin , Gerichtsvollzieherinnen
Beamter, der Geld und wertvolle Gegenstände pfändet, wenn jd seine Schulden nicht zahlen kann