Gefängniswärter
Ge•fạ̈ng•nis
das; -ses, -se1. ein Gebäude, in dem Personen eingesperrt sind, die ein Verbrechen begangen haben (u. vom Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden sind) <ins Gefängnis kommen; im Gefängnis sein, sitzen>
|| K-: Gefängnisaufseher, Gefängnisdirektor, Gefängnisinsasse, Gefängniswärter, Gefängniszelle
|| -K: Frauengefängnis, Untersuchungsgefängnis
|| K-: Gefängnisaufseher, Gefängnisdirektor, Gefängnisinsasse, Gefängniswärter, Gefängniszelle
|| -K: Frauengefängnis, Untersuchungsgefängnis
2. nur Sg, Kurzw ↑ Gefängnisstrafe: Auf Raub steht Gefängnis/stehen fünf Jahre Gefängnis; zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt werden
Wạ̈r•ter
der; -s, -; jemand, der etwas pflegt od. jemanden/etwas bewacht|| -K: Gefängniswärter, Leuchtturmwärter, Museumswärter, Zoowärter
|| hierzu Wạ̈r•te•rin die; -, -nen
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Übersetzungen