Exklusivrecht
Ex·klu·siv·recht
<Exklusivrechts (Exklusivrechtes), Exklusivrechte> das Exklusivrecht SUBST besonderes Recht, etwas zu veröffentlichen (so, dass niemand anders es gleichfalls veröffentlichen darf)PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.