Erlassung
er•lạs•sen
; erlässt, erließ, hat erlassen; [Vt]1. etwas erlassen etwas Offizielles schriftlich beschließen (u. der Öffentlichkeit bekannt machen) <eine Amnestie, einen Aufruf, ein Gesetz, einen Haftbefehl gegen jemanden, eine Richtlinie, eine Verordnung erlassen>
2. jemandem etwas erlassen jemanden von einer (unangenehmen) Verpflichtung od. Strafe befreien: Wegen guter Führung wurde ihm der Rest der Haftstrafe erlassen
|| hierzu Er•lạs•sung die; nur Sg
|| hierzu Er•lạs•sung die; nur Sg
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Übersetzungen