Diebstahlsdelikt
Dieb·stahls·de·likt
das <Diebstahlsdelikts (Diebstahlsdeliktes), Diebstahlsdelikte> rechtsw.: die unrechtmäßige Aneignung von fremden Eigentum Er wurde wegen eines Diebstahlsdeliktes angeklagt.Dieb•stahl
der; -(e)s, Dieb•stäh•le; das verbotene Nehmen (Stehlen) von Dingen, die anderen gehören <einen Diebstahl begehen; jemanden wegen Diebstahls anzeigen, verurteilen>|| K-: Diebstahlsdelikt; Diebstahlversicherung
|| -K: Autodiebstahl, Fahrraddiebstahl, Juwelendiebstahl; Ladendiebstahl