Briefgeheimnis
Brief·ge·heim·nis
<Briefgeheimnisses, Briefgeheimnisse> das Briefgeheimnis SUBST rechtsw.: ein Grundrecht, das zusammen mit dem Post- und Fernmeldegeheimnis garantiert, dass persönliche, schriftliche Mitteilungen nicht von staatlichen Institutionen geöffnet werden dürfen eine Verletzung des BriefgeheimnissesPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Brief•ge•heim•nis
das; nur Sg; das (staatlich garantierte) Recht, dass z. B. Briefe und verschlossene Urkunden nur vom Empfänger geöffnet werden dürfenTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Übersetzungen