Beschlagnahmung
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be•schlag•nah•men
; beschlagnahmte, hat beschlagnahmt; [Vt]1. etwas beschlagnahmen Jur; jemandem etwas in amtlichem, offiziellem Auftrag wegnehmen ≈ konfiszieren <die Beute, Möbel beschlagnahmen>: Der Zöllner beschlagnahmte die Ware
2. jemanden/etwas beschlagnahmen gespr; jemanden/etwas in Beschlag3 nehmen
|| zu
|| zu
1. Be•schlag•nah•mung die; Be•schlag•nah•me die; nur Sg
Beschlagnahmung
(bəˈʃlaːknaːmʊŋ)substantiv weiblich
Beschlagnahmung , Beschlagnahmungen
Übersetzungen
Beschlagnahmung
impoundmentBeschlagnahmung
sequestroBeschlagnahmung
saisieBeschlagnahmung
захватBeschlagnahmung
apreensãoBeschlagnahmung
κατάσχεσηBeschlagnahmung
BeslaglæggelseBeschlagnahmung
BeslagBe|schlag|nah|mung
f <-, -en> (von Eigentum, Pass) → confiscation; (von Vermögen, Grundbesitz, Drogen) → seizure; (von Kraftfahrzeug, Boot) → impounding